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   BFH, 17.12.1981 - V S 20/80   

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https://dejure.org/1981,1131
BFH, 17.12.1981 - V S 20/80 (https://dejure.org/1981,1131)
BFH, Entscheidung vom 17.12.1981 - V S 20/80 (https://dejure.org/1981,1131)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 1981 - V S 20/80 (https://dejure.org/1981,1131)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BerlinFG § 1 Abs. 1

Papierfundstellen

  • BFHE 135, 92
  • BStBl II 1982, 279
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.09.1981 - V R 6/76

    Organgesellschaft - Vorratsvermögen - Entlastung des Vorratsvermögens - Erhöhung

    Auszug aus BFH, 17.12.1981 - V S 20/80
    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß jedenfalls im Geltungsbereich des Umsatzsteuergesetzes 1967/1973 das Unternehmen nicht an der Grenze endet (vgl. zuletzt das BFH-Urteil vom 17. September 1981 V R 6/76, BFHE 134, 194, Umsatzsteuer-Rundschau 1981 S. 268 - UStR 1981, 268 -, unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95

    Kein Reihengeschäft, wenn der Lieferer gleichzeitig als Abnehmer in der

    Er gehe davon aus, daß die Regelung des § 3 Abs. 2 UStG 1973/1980 nur dort eingreife, wo die Beteiligten tatsächlich auch einen Wechsel in der Verfügungsmacht eintreten lassen wollten (so auch Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Dezember 1981 V S 20/80, BFHE 135, 92, BStBl II 1982, 279).

    An einem Reihengeschäft müssen mindestens drei Personen beteiligt sein - der erste Unternehmer, der letzte Abnehmer und mindestens ein Abnehmer in der Reihe - (BFH-Beschluß in BFHE 135, 92, BStBl II 1982, 279).

  • FG Berlin, 18.03.2003 - 7 K 7516/01

    Keine Lieferung bei sofortigem Rückerwerb

    In dieser Konstellation ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH die Annahme eines Reihengeschäfts ausgeschlossen (BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1981 V S 20/80 BFHE 135, 92 , BStBl II 1982, 279 ; Urteil in BFHE 181, 230 , BStBl II 1997, 157 ; Beschluss in BFH/NV 1998, 229; a. A. offenbar Raudszus, UStB 2002, 320 [322]).
  • BFH, 21.09.1989 - V R 55/84

    Bestimmung des Mittelpunkts der Geschäftsleitung

    Zu prüfen wird auch sein, ob die GmbH Verfügungsmacht an den Waren erlangt hat, ggf. ob ein Reihengeschäft vorgelegen hat (vgl. BFH-Beschluß vom 17. Dezember 1981 V S 20 /80, BFHE 135, 92, BStBl II 1982, 279 zu 1. der Gründe).
  • FG Baden-Württemberg, 13.02.2012 - 9 K 1886/10

    Vorsteuerabzug einer zwischen durchschnittsatzbesteuerte landwirtschaftliche

    An einem Reihengeschäft müssen mindestens drei Personen beteiligt sein --der erste Unternehmer, der letzte Abnehmer und mindestens ein Abnehmer in der Reihe (Bundesfinanzhof - BFH - Beschluss vom 17. Dezember 1981 V S 20/80, Bundessteuerblatt Teil II - BStBl II - 1982, 279).
  • FG Saarland, 27.09.1995 - 1 K 60/94

    Umsatzsteuer; Mehrfacheinschaltung eines Unternehmers bei Reihengeschäft

    Indessen geht der Senat davon aus, daß die Regelung des § 3 Abs. 2 UStG nur dort eingreift, wo die Beteiligten tatsächlich auch einen Wechsel in der Verfügungsmacht eintreten lassen wollten (so auch BFH, Beschluß vom 17. Dezember 1981 V S 20/80, BStBl. II 1982, 279, 280).
  • BFH, 20.08.1997 - V B 114/96

    Ausweisung von Umsatzsteuer auf Rechnungen über den Kauf von LKWs

    Selbst wenn im Streitfall die Beteiligten "einen Verkauf in der Reihe wirklich gewollt" hätten, ist durch die Rechtsprechung geklärt, daß ein Reihengeschäft i. S. des § 3 Abs. 2 UStG 1980 zu verneinen ist, wenn der erste Unternehmer (im Streitfall: die Firma Y) erneut als Abnehmer vor dem letzten Abnehmer (im Streitfall: dem wirklichen Käufer der LKW) eingeschaltet ist (BFH-Urteil vom 31. Juli 1996 XI R 74/95, UR 1997, 174, mit Anm. Weiß; Beschluß vom 17. Dezember 1981 V S 20/80, UR 1982, 78).
  • FG Hamburg, 08.08.1996 - VI 132/93

    Versagung des Vorsteuerabzugs; Lieferung in Form eines Wechsels der

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  • FG Sachsen, 09.12.2002 - 3 K 191/98

    Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten ; Eheleute,

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  • FG Sachsen-Anhalt, 09.12.2002 - 3 K 191/98

    Heirat kein beruflicher Anlass für eine doppelte Haushaltsführung;

    Für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung kommt es allein darauf an, welche Umstände - solche privater oder solche beruflicher Natur - die Aufspaltung der Haushalte hervorgerufen haben (so auch Urteile des BFH vom 02. Dezember 1981, VI R 167/79, BStBl. II 1982, 279; vom 30. Oktober 1987, VI R 76/84, BStBl. II 1988, 358; vom 11. Mai 1995, IV R 6/94 BFH/NV 1995, 1057; Blümich-Thürmer § 9 EStG Rdn. 368; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach § 9 EStG Rdn. 486).
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